Erstellt ist, dass der Beschuldigte am 7. Februar 2022 als Lenker des Personenwagens G.________(Fahrzeugmarke) F.________(Fahrzeugmodell), J.________ (Kennzeichen), beim Hintereinanderfahren auf dem Überholstreifen auf der Autobahn A1 Ost, Utzenstorf, bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von ca. 110 km/h, variierend zwischen 100-120 km/h, lediglich einen Nachfahrabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug von ca. 36 Metern bzw. jedenfalls weniger als 55 Meter aufwies. Dem Beschuldigten war sein zu ge-