13.2.4 Fazit betreffend verkehrstechnisches Gutachten bzw. Fahrzeug des Beschuldigten Zusammenfassend ist die Vorinstanz gestützt auf das Gutachten willkürfrei davon ausgegangen, dass sich das Fahrzeug dem Alter entsprechend in einem sehr guten Zustand befand (pag. 148, Ziff. 3.1; pag. 156, Ziff. 4.2) und keine Mängel an der Mechanik festgestellt werden konnten (pag. 156, Ziff. 4.1), sich insbesondere die Bremsen in einem guten Zustand befanden (pag. 156, Ziff. 4.2 f.). Ob die Assistenzsysteme fehlerfrei funktionierten, hat die Vorinstanz zurecht offengelassen (pag. 157, Ziff. 4.6; pag. 158, Ziff. 4.7). 13.3 Ersteller Sachverhalt