Stufe 3 eingestellt gehabt zu haben (pag. 92 Z. 1 ff.). Der Polizist erklärte, bezüglich dieses Systems Abklärungen getroffen zu haben und erläuterte, dass das System in Nachfahrsekunden rechne. Jede Stufe entspreche einer Nachfahrsekunde (vgl. pag. 87 Z. 32 f.). Dies hielt auch die Verteidigung so fest (vgl. pag. 318). Hätte der Beschuldigte tatsächlich einen Abstand von 3 Sekunden gehabt, so hätte dies einen räumlichen Abstand von ca. 90 Metern bedeutet. Ein solch grosser Abstand lässt sich aber weder mit der vom Beschuldigten abgegebenen Schätzung noch mit den anderen Beweismitteln auch nur ansatzweise in Einklang bringen.