13 werde. Deshalb habe er leicht nach links gelenkt, woraufhin er mit seiner rechten vorderen Fahrzeugfront mit dem linken Fahrzeugheck der Geschädigten kollidiert sei. Er sei nicht abgelenkt gewesen und habe immer auf den vor ihm fahrenden Verkehr geschaut (pag. 7). Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme wiederholte der Beschuldigte, aufmerksam gewesen (pag. 35 Z. 54 f.) und nach links ausgewichen zu sein (pag. 36 Z. 55 f.).