Fotodokumentation pag. 44 ff.) überein. Insbesondere auf der Fotodokumentation ist ersichtlich, dass das Auto des Beschuldigten fast gänzlich vor dem Auto der Geschädigten zum Stehen kam; die Höhe des rechten Hinterrades des Fahrzeuges des Beschuldigten befand sich ca. auf Höhe des linken Vorderrades des Fahrzeuges der Geschädigten (vgl. pag. 46 ff.). Daraus folgt, dass der Bremsweg des Beschuldigten nach der Kollision noch fast eine ganze Fahrzeuglänge betrug. In diesem Zusammenhang ist auf das verkehrstechnische Gutachten hinzuweisen.