So erwähnte er an der Unfallstelle nie, den Abstandstempomaten eingeschaltet gehabt zu haben, sondern sagte lediglich, er habe aus seiner Sicht genügend Abstand gehabt (vgl. pag. 7). Erst anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme, bei welcher der Beschuldigte neu verteidigt war, machte er geltend, den Abstandsregler eingeschaltet gehabt zu haben und, dass das Auto eine automatische Bremse habe (pag. 35 Z. 47 f.). Ferner brachte er wie bereits erwähnt erst nachträglich vor, dass das vor ihm fahrende Auto beim Bremsen ins Schleudern gekommen sei (vgl. pag. 35 Z. 54, pag. 36 Z. 90 f., pag. 37 Z. 102 f.).