93 Z. 26 ff.). Auf Frage seiner Verteidigung betreffend die Abstandsnachstellung mit dem Polizisten antwortete der Beschuldigte vor der Vorinstanz (pag. 95 Z. 46 f.), sich ziemlich sicher zu sein, dass der Polizist nur rückwärtsgefahren sei und er [der Beschuldigte] irgendeinmal stopp habe sagen können nach seiner Einschätzung. Er sei sich ziemlich sicher, dass der Polizist danach nicht ausgestiegen sei, sondern sitzen geblieben sei, etwas gezählt habe und dann «36 Meter» aufgeschrieben habe (pag. 96 Z. 3 ff.)