37 Z. 122 ff.). Gegenüber der Vorinstanz sagte der Beschuldigte auf Vorhalt seiner Aussage betreffend Abstandsregler und automatischer Bremse, der Abstandstempomat sei so eingestellt gewesen, dass er einen genügenden Abstand gehabt habe (pag. 91 Z. 42 ff.). Er wisse noch, dass er den Abstandstempomaten auf Stufe 3 eingestellt gehabt habe (vgl. pag. 92 Z. 1 ff.). Die Frage, wann ein ausreichender Abstand gewahrt sei, beantwortete der Beschuldigte wie folgt: «Zeitlich bei 2 Sekunden Abstand. In Metern kommt es auf die gefahrene Geschwindigkeit an, das kann ich jetzt gerade nicht sagen» (pag. 93 Z. 26 ff.).