Er wisse das nicht mehr so genau. Er sei sich ziemlich sicher, dass er genügend Abstand gehabt habe (pag. 36 Z. 68 ff.; vgl. auch pag. 93 Z. 21 ff.). Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme brachte der Beschuldigte neu vor, den Abstandsregler drin gehabt zu haben und, dass das Auto auch eine automatische Bremse habe (pag. 35 Z. 47 f.). Auf Frage konkretisierte der Beschuldigte, dass der Abstand wegen des Abstandsreglers selber eingehalten werde (vgl. pag. 37 Z. 122 ff.).