Der Polizist gab an, dass der Beschuldigte in Metern oder Sekunden am Anfang keine Distanzangaben habe machen können. Sie hätten daher die Situation mit zwei Fahrzeugen auf dem Pannenstreifen nachgestellt (pag. 86 Z. 27 ff.). Der Polizist schilderte in der Folge, wie diese Nachstellung abgelaufen sei: Der Beschuldigte sei auf dem Beifahrersitz gesessen. Er [der Polizist] sei in der Folge auf dem Pannenstreifen rückfährts gefahren (pag. 88 Z. 32 f.).