12. Vorbringen des Beschuldigten Die Verteidigung des Beschuldigten macht in der Berufungsbegründung vom 9. Dezember 2024 zusammengefasst und im Wesentlichen geltend, es könne nicht erstellt werden, dass der Beschuldigte zum vorausfahrenden Fahrzeug einen zu geringen Abstand gewahrt habe. Durch kein einziges Beweismittel könne zweifels-