36 Z. 55 f.). Noch während des Bremsvorganges kollidierte er mit seiner rechten Fahrzeugfront gegen das linke Fahrzeugheck [der Geschädigten] ([Beschuldigter]: pag. 7; pag. 36 Z. 56; [Zeuge]: pag. 14; [Geschädigte]: pag. 11; pag. 80 Z. 41 f.). Dadurch entstand ein Schaden [am Wagen der Geschädigten] hinten links auf Höhe des Hecks und am Wagen des Beschuldigten vorne rechts an der Front ([Polizist]: pag. 86 Z. 4 ff.; Fotodokumentation Polizei: pag. 46; pag. 50). Aufgrund der Vollbremsung der ihm voranfahrenden Fahrzeuge musste auch Zeuge C.___