8. Anklagesachverhalt / Vorwurf gemäss Strafbefehl Im Strafbefehl vom 5. April 2022, welcher vorliegend als Anklageschrift gilt (Art. 356 Abs. 1 StPO), wird dem Beschuldigten vorgeworfen, sich am 7. Februar 2022 um ca. 17:05 Uhr auf der Autobahn A1 Ost, Utzenstorf auf dem Abschnitt Kirchberg- Kriegstetten einer einfachen Verkehrsverletzung schuldig gemacht zu haben. Der entsprechende Sachverhalt ist im Strafbefehl wie folgt umschrieben (pag.