Nach zweimaliger Fristerstreckung ging die schriftliche Berufungsbegründung, datierend vom 9. Dezember 2024, fristgerecht ein (pag. 312 ff.). Mit Verfügung vom 11. Dezember 2024 stellte die Kammer den schriftlichen Entscheid in Aussicht (pag. 229 f.). Mit Verfügungen vom 5. März und 21. August 2025 wurde den Parteien die neue Kammerzusammensetzung bekannt gegeben (pag. 327 f.; 333 f.). 4. Oberinstanzliche Beweisergänzung Von Amtes wegen wurde über den Beschuldigten ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 6. September 2024; pag. 302) eingeholt.