2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt Dr. B.________ namens und auftrags des Beschuldigten mit Eingabe vom 4. Juni 2024 fristgerecht Berufung an (pag. 222). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 25. Juli 2024 (pag. 228 ff.) und wurde den Parteien gleichentags mit Verfügung zugestellt (pag. 250 f.). Mit form- und fristgerechter Berufungserklärung vom 19. August 2024 focht der Beschuldigte das Urteil der Vorinstanz vollumfänglich an (pag. 258). Mit Verfügung vom 20. August 2024 (pag. 294 f.) wurde von der Berufungserklärung Kenntnis genommen und gegeben.