nachfolgend Beschuldigter) wegen einer einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 7. Februar 2022 auf der Autobahn A1 Ost, Utzenstorf, durch Nichtwahren eines ausreichenden Nachfahrabstands als Lenker eines Personenwagens, schuldig. In Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen verurteilte ihn die Vorinstanz zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 unter Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung von 5 Tagen sowie zu den Verfahrenskosten von insgesamt CHF 12'510.30 (pag. 218 ff.).