1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 4. Juni 2024 sprach das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) A.________ (Berufungsführer/Beschuldigter; nachfolgend Beschuldigter) wegen einer einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 7. Februar 2022 auf der Autobahn A1 Ost, Utzenstorf, durch Nichtwahren eines ausreichenden Nachfahrabstands als Lenker eines Personenwagens, schuldig.