Zu eröffnen: ‒ der Beschuldigten/Berufungsführerin, v.d. Fürsprecher B.________ ‒ der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern Mitzuteilen: ‒ der Vorinstanz ‒ der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; Urteil mit Begründung, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) ‒ dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern (SVSA), Abteilung Administrative Verkehrssicherheit (nur Dispositiv, innert 10 Tagen) Bern, 22. September 2025 Im Namen der 2. Strafkammer Der Präsident i.V.: