1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Abstellens eines Personenwagens auf öffentlichem Grund mit gefälschten Kontrollschildern, angeblich begangen am 8. Februar 2023 in F.________ eingestellt wurde, unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 1'160.00 (inkl. Auslagen und MwSt.) für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte und unter Auferlegung von einem Drittel der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 767.00, an den Kanton Bern.