Davon ausgehend, dass sich der am 13. September 2023 angegebene Lohn auf ein Vollzeitpensum exkl. 13. Monatslohn bezog, müsste die Beschuldigte innerhalb eines Jahres eine Lohnerhöhung von rund CHF 600.00 pro Monat erfahren haben. Das erscheint der Kammer eher unwahrscheinlich. Daher schliesst die Kammer nicht aus, dass im «Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse» nicht der Nettolohn vermerkt ist, sondern der Bruttolohn. Aufgrund des Gesagten geht die Kammer zu Gunsten der Beschuldigten wie bereits die Vorinstanz (siehe pag. 14) von einem monatlichen Nettoeinkommen von CHF 4'800.00 inkl. 13. Monatslohn