Das oberinstanzliche Urteil ergeht schliesslich Mitte/Ende September 2025. Die Zeitspanne zwischen dem Abschluss des Schriftenwechsels und der Urteilsfällung von rund zehn Monaten ist angesichts der relativ geringen sachlichen und rechtlichen Komplexität des Falls zu lang und verletzt das Beschleunigungsgebot. Die Verletzung des Beschleunigungsgebots ist praxisgemäss im Dispositiv festzuhalten und rechtfertigt eine Strafminderung im Umfang von 2 Tagessätzen. 28. Konkrete Geldstrafe Unter Berücksichtigung der Strafminderung zufolge Verletzung des Beschleunigungsgebots resultiert eine Geldstrafe von 16 Tagessätzen.