Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 26. Juli 2024 (pag. 117). Die Zeitspanne zwischen dem Eingang der Anklageschrift bei der Vorinstanz und der erstinstanzlichen Hauptverhandlung wie auch die benötigte Dauer für die Erstellung der schriftlichen Urteilsbegründung sind nicht zu beanstanden. Die Akten gingen am 26. Juli 2024 beim Obergericht ein (pag. 145). Nach durchgeführtem einfachem Schriftenwechsel stellte der Verfahrensleiter am 4. November 2024 einen schriftlichen Entscheid in Aussicht (pag. 187 f.). Das oberinstanzliche Urteil ergeht schliesslich Mitte/Ende September 2025.