59 ff.), woraufhin die Staatsanwaltschaft am 30. November 2023 die Akten der Vorinstanz zur Durchführung der Hauptverhandlung überwies (pag. 67). Es sind keine längeren Phasen auszumachen, in welchen die Staatsanwaltschaft untätig gewesen wäre. Die zunächst auf den 2. April 2024 angesetzte erstinstanzliche Hauptverhandlung (pag. 68 ff.) wurde am 26. Februar 2024 von Amtes wegen auf den 14. Mai 2024 verschoben (pag. 75). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 26. Juli 2024 (pag.