Am 13. September 2023 führte die Staatsanwaltschaft eigene Eivernahmen durch (pag. 25 ff.) und leitete Nachforschungen bezüglich Rückerstattung der Ordnungsbusse ein (pag. 38 ff.). Am 13. Oktober 2023 erliess sie einen Strafbefehl (pag. 48 ff.), gegen welchen die Beschuldigte am 18. August 2023 Einsprache erhob (pag. 52). Nach einmaliger Fristverlängerung reichte Fürsprecher B.________ eine schriftliche Einsprachebegründung ein (pag. 59 ff.), woraufhin die Staatsanwaltschaft am 30. November 2023 die Akten der Vorinstanz zur Durchführung der Hauptverhandlung überwies (pag.