Einer Verletzung des Beschleunigungsgebots kann namentlich mit einer Strafreduktion Rechnung getragen werden (Urteile des Bundesgerichts 6B_246/2024, 6B_258/2024 vom 27.02.2025 E. 2.11.2 und 7B_794/2023 vom 09.11.2023 E. 3.2.1 und 3.2.2; Mathys, a.a.O. N. 367). 27.2 Erwägungen der Kammer Die zu beurteilenden Straftaten ereigneten sich am 8. Februar 2023. Nach durchgeführten polizeilichen Einvernahmen vom 20. März 2023 (pag. 7 ff.) eröffnete die Staatsanwaltschaft am 14. Juni 2023 eine Untersuchung gegen die Beschuldigte (pag. 14). Am 13. September 2023 führte die Staatsanwaltschaft eigene Eivernahmen durch (pag.