Strafempfindlichkeit Eine erhöhte Strafempfindlichkeit ist nur bei aussergewöhnlichen Umständen zu bejahen (Urteil des Bundesgerichts 6B_910/2024 vom 11.02.2025 E. 1.3.4). Solche liegen bei der Beschuldigten nicht vor. Die Strafempfindlichkeit wirkt sich daher neutral auf die Strafe aus. 26.4 Zwischenfazit Insgesamt wirken sich die Täterkomponenten neutral auf die Strafe aus. Es bleibt bei einer Geldstrafe von 18 Tagessätzen.