Vorliegend ist zu berücksichtigen, dass die Beschuldigte die gefälschten Kontrollschilder herstellte, indem sie die originalen vorderen und hinteren Kontrollschilder fotokopierte, die Fotokopien laminierte und auf die erforderliche Grösse zuschnitt. Wenngleich ihr Handeln nicht über das zur Erfüllung des objektiven Tatbestands Notwendige hinausging und sie keine materialgetreuen Falsifikate aus Aluminium herstellte, sondern es bei laminierten Fotokopien beliess, betrieb sie doch einen gewissen Aufwand und handelte planmässig und durchdacht.