23. Objektive Tatschwere Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend: VBRS-Richtlinien) sehen für das Fälschen von Kontrollschildern zur Verwendung 18 Strafeinheiten und eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 200.00 vor (S. 8 VBRS-Richtlinien). Vorliegend ist zu berücksichtigen, dass die Beschuldigte die gefälschten Kontrollschilder herstellte, indem sie die originalen vorderen und hinteren Kontrollschilder fotokopierte, die Fotokopien laminierte und auf die erforderliche Grösse zuschnitt.