19. Res iudicata Die Vorinstanz führte aus, das Verfahren sei im Hinblick auf das Abstellen des Personenwagens ohne Kennzeichen respektive mit gefälschten Kennzeichen einzustellen (siehe pag. 129). In Ziff. I des Dispositivs stellte sie dann jedoch das Strafverfahren gegen die Beschuldigte wegen Abstellens eines Personenwagens auf öffentlichem Grund mit gefälschten Kontrollschildern, angeblich begangen am 8. Februar 2023 in F.________ ein. Für die Frage der Rechtskraft ist das Dispositiv massgebend. Mangels diesbezüglicher Berufung ist Ziff.