Die Beschuldigte stellte die Falsifikate her, um sie im vorderen und hinteren Kontrollschildrahmen des J.________ (Fahrzeug) anzubringen, den sie in der allgemein zugänglichen Einstellhalle «I.________» parkiert hatte. Am Mittwoch, den 8. Februar 2023 um 11:25 Uhr waren die Falsifikate am J.________ (Fahrzeug) angebracht, der zu diesem Zeitpunkt in der Einstellhalle «I.________» auf einem Parkplatz mit weisser Markierung abgestellt war, der grundsätzlich allen Einstellhallennutzern zur Verfügung stand.