19 18. Subsumtion 18.1 Tatbestandsmässigkeit Die Beschuldigte erstellte Fotokopien der originalen vorderen und hinteren Kontrollschilder «E.________», die sie auf die erforderliche Grösse zuschnitt und laminierte. Diese selbst hergestellten Kontrollschilder waren gefälscht im Sinne von Art. 97 Abs. 1 Bst. e und f SVG. Die Beschuldigte stellte die Falsifikate her, um sie im vorderen und hinteren Kontrollschildrahmen des J.________ (Fahrzeug) anzubringen, den sie in der allgemein zugänglichen Einstellhalle «I.________» parkiert hatte.