Sie handelte in der Absicht, diese Reproduktionen in den vorderen und hinteren Kontrollschildrahmen des J.________ (Fahrzeug) anzubringen, den sie in der öffentlichen Einstellhalle «I.________» parkiert hatte. Besagte Reproduktionen waren am Mittwoch, den 8. Februar 2013 um 11:25 Uhr in den Kontrollschildrahmen des J.________ (Fahrzeug) angebracht, der zu diesem Zeitpunkt auf einem Parkplatz mit weisser Markierung stand, mithin einem allen Einstellhallenutzern zur Verfügung stehenden Parkplatz. Die Beschuldigte wusste, dass die Einstellhalle «I._____