17 16. Beweisergebnis Nach dem Gesagten hat der Anklagesachverhalt als erstellt zu gelten, wobei die Kammer beweismässig von folgendem Sachverhalt ausgeht: Die Beschuldigte erstellte Fotokopien der originalen vorderen und hinteren Kontrollschilder «E.________», die sie laminierte und auf die erforderliche Grösse zuschnitt. Sie handelte in der Absicht, diese Reproduktionen in den vorderen und hinteren Kontrollschildrahmen des J.________ (Fahrzeug) anzubringen, den sie in der öffentlichen Einstellhalle «I.________» parkiert hatte.