16 hallenparkplatz stehen lassen durfte oder weil sie die selbst hergestellten Kontrollschilder im rollenden Strassenverkehr einsetzen wollte, kann mit Blick auf die rechtliche Würdigung offenbleiben. Ihre widersprüchlichen Antworten auf die Frage der Staatsanwaltschaft, wann und wie der J.________ (Fahrzeug) auf den Einstellhallenparkplatz gelangt sei (pag. 34 Z. 84 ff.), sowie der Umstand, dass ihre diesbezüglichen Sachverhaltsschilderungen jenen ihres Vaters widersprechen (pag. 27 Z. 55 ff. und Z. 87 ff.,