_» allgemein zugänglich ist und der von ihr genutzte Einstellhallenparkplatz der Allgemeinheit zur Verfügung stand. 15.4 Zu den Beweggründen und dem Unrechtsbewusstsein der Beschuldigten Zufolge Anzeigerapport vom 23. März 2023 gab die Beschuldigte gegenüber der Polizei an, «sie bezahle ja im Parkhaus für das Parkieren eine Monatsgebühr und sei daher der Meinung gewesen, dass sie das Fahrzeug ohne Kontrollschilder abstellen könne. Die von ihr gemachten Schilder habe sie am Personenwagen nur angebracht, dass ʺalleʺ wissen, wem das Fahrzeug gehöre» (pag. 3).