gangen, weil sie es nie anders erlebt habe. Wenn man schaue, wo seine Klientin arbeite, wie die gerichtsnotorische Situation da sei, dann sehe man vor der Loge des Gefängnisses Besucherparkplätze. Auch rund um das Gefängnis gebe es Besucherparkplätze. Seine Klientin sehe seit Jahren Leute, die vor der Loge parkierten. Sie habe nie erlebt, dass Besucher in der Einstellhalle gewesen seien. […] Seine Klientin habe sich schlicht nicht vorstellen können, dass die Einstellhalle nicht privat gewesen sei. Schliesslich habe sie einen Badge und man müsse diesen zweimal – wie dies augenscheinlich bewiesen sei – benutzen, um einzufahren.