Diese waren insbesondere aufgrund der satten Farben und realitätsnahen Schattierungen (3D-Effekt) rein optisch nicht ohne Weiteres als Reproduktionen erkennbar, sobald sie in den Kontrollschildrahmen angebracht waren (siehe pag. 6). 15.2 Zur Öffentlichkeit der Einstellhalle «I.________» und des Einstellhallenparkplatzes Der erstinstanzlich durchgeführte Augenschein belegte, dass die Einstellhalle «I.________» allgemein zugänglich ist und dessen Nutzung nicht den Mitarbeitenden des kantonalen Verwaltungszentrums G.________ vorbehalten ist.