12. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der Anklagesachverhalt ist weitgehend unbestritten. Die Beschuldigte anerkennt, Fotokopien der originalen vorderen und hinteren Kontrollschilder «E.________» gemacht, diese laminiert und zugeschnitten zu haben. Sie gibt zu, diese Reproduktionen anschliessend in den vorderen und hinteren Kontrollschildrahmen des J.________ (Fahrzeug) angebracht zu haben, der am 8. Februar 2023 in der Einstellhalle des kantonalen Verwaltungszentrums G.________ (nachfolgend: Einstellhalle «I.________») stand. Die Beschuldigte bestreitet jedoch, gewusst zu haben, dass die Einstellhalle «I.____