Das Ordnungsbussenverfahren bezüglich Ordnungsbusse Nr. ________ und das vorliegende Strafverfahren richten sich gegen die Beschuldigte, womit Identität der Täterschaft vorliegt. 10.3 Keine Tatidentität Die Ordnungsbusse wurde wegen Verstosses gegen Ziff. 504.1 OBV erhoben, d.h. Nichtanbringens der vorgeschriebenen Kontrollschilder (pag. 43). Das hat die Vorinstanz verkannt, die ausführte, die Ordnungsbusse sei wegen Parkierens eines Personenwagens auf öffentlichen Parkflächen ohne Schilder ausgestellt worden.