Entgegen der Behauptung der Beschuldigten (pag. 34 Z. 65) hatte sie die Ordnungsbusse noch nicht bezahlt, als ihr Polizist C.________ erstmals mitteilte, der Vorfall könne nicht im Ordnungsbussenverfahren geklärt werden und sie um Rückgabe der Ordnungsbusse bat. 01.03.2023 Polizeiliche Einvernahme der Beschuldigten in Anwesenheit ihres Verteidigers Rechtsanwalt D.________ (pag. 3, pag. 10). 28.03.2023 Die Polizei erstattet der Beschuldigten die bezahlte Ordnungsbusse (pag. 44). 28.03.2023