86 Z. 5 ff.). 14.02.2023 Polizist C.________ teilt der Beschuldigten telefonisch ihren Einvernahmetermin vom 1. März 2023 mit (pag. 3, pag. 10). 20.02.2023 Polizist C.________ lädt die Beschuldigte schriftlich zur Einvernahme vom 1. März 2023 vor. Gleichzeitig ersucht er sie erneut um Retournierung der ausgestellten Ordnungsbusse zwecks Annulation (pag. 3, pag. 10). 28.02.2023 Die Beschuldigte bezahlt die Ordnungsbusse (pag. 43). Entgegen der Behauptung der Beschuldigten (pag.