danach Gestützt auf im Nachgang getätigte Erhebungen erkennt Polizist C.________, dass Vergehen im Raum stehen und der Vorfall daher nicht im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden kann (pag. 3). ca. 19.02.2023 Polizist C.________ teilt der Beschuldigten telefonisch mit, der Vorfall könne nicht im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden und fordert sie auf, die Ordnungsbusse zurückzugeben. Zeitgleich informiert er sie über das Einreichen einer Strafanzeige (pag. 3, pag. 34 Z. 63 ff., pag. 85 Z. 28 ff., pag. 86 Z. 5 ff.).