9 Polizeigesetz [PolG BSG 551.1] vom 10.02.2019). Durch ein ohne Kompetenz ausgefälltes Urteil würden sich weitere, hier nicht zu beantwortende Fragen stellen. Fest steht indessen, dass das hier zuständige Gericht noch keine Möglichkeit hatte, den Sachverhalt hinsichtlich des Fälschens der Kontrollschilder umfassend zu würdigen, wie dies für die Anwendbarkeit von ne bis in idem nötig wäre.