Ebenso wenig wurde die Verwendung der Nummernschilder vom Ordnungsbussenverfahren erfasst. Polizist C.________ ging denn auch davon aus, dass kein Verwenden vorliege respektive, dass es sich bei den gefälschten Schildern gar nicht um Schilder handeln könne, womit keine Schilder vorlägen und entsprechend eine Ordnungsbusse für das Abstellen ohne Schilder zu verhängen sei.