6 […] Der Sachverhalt der Herstellung der Schilder, d.h. das Fotografieren, Laminieren, Zuschneiden und Anbringen der Schilder (vgl. p. 48), war nicht Teil der Ordnungsbusse Nr. ________. Wohl war dem Polizisten C.________ laut seinem Anzeigerapport bekannt, dass die Bilder [recte. Schilder] keine Originale waren (p. 2). Ebenso teilte ihm die Beschuldigte mit, die Bilder [recte. Schilder] selbst hergestellt zu haben (p. 3).