Bei der nachträglichen Erhebung habe sich sodann herausgestellt, dass das Fälschen der Nummernschilder ein Vergehen sei und nicht mit der Ordnungsbusse abgegolten werden könne, weshalb diese fälschlicherweise ausgestellt worden sei (p. 3). Dementsprechend erliess die Staatsanwaltschaft Em- mental-Oberaargau einen Strafbefehl gegen die Beschuldigte wegen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern durch Herstellen falscher Kontrollschilder sowie deren Verwendung sowie Abstellens eines Personenwagens auf öffentlichem Grund mit gefälschten Kontrollschildern (p. 48). Wie dargelegt (vgl. hiervor Ziff.