2 4. Oberinstanzliches Beweisergänzungsverfahren Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich über die Beschuldigte ein Strafregisterauszug (datierend vom 16. Oktober 2024 pag. 170), ein ADMAS-Auszug (datierend vom 16. Oktober 2024; pag. 171) und ein Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 8. Oktober 2024, pag. 173 ff.) eingeholt.