Am 1. Oktober 2024 ordnete der Verfahrensleiter die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens an und forderte die Beschuldigte auf, eine schriftliche Begründung ihrer Berufung einzureichen (pag. 166 f.). Die schriftliche Berufungsbegründung datiert vom 1. November 2024 (pag. 177 ff.). Am 4. November 2024 stellte der Verfahrensleiter den Parteien einen schriftlichen Entscheid in Aussicht (pag. 187).