2. Berufung Am 21. Mai 2024 meldete die Beschuldigte, privat verteidigt durch Fürsprecher B.________, Berufung an (pag. 114). Daraufhin stellte die Vorinstanz den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung datierend vom 26. Juli 2024, zu (pag. 117 ff., pag. 145 ff.). Am 19. August 2024 erklärte die Beschuldigte Berufung bezüglich des erstinstanzlichen Schuldspruchs sowie die entsprechenden Sanktions-, Kosten- und Entschädigungsfolgen (pag. 152 ff.). Am 20. August 2024 gewährte der Verfahrensleiter der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit, ein Nichteintreten auf die Berufung zu beantragen sowie Anschlussberufung zu erklären (pag.