(nachfolgend: Beschuldigte) wegen Abstellens eines Personenwagens auf öffentlichem Grund mit gefälschten Kontrollschildern ein, unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 1'160.00 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) an die Beschuldigte und Auferlegung eines Drittels der Verfahrenskosten, entsprechend CHF 767.00, an den Kanton Bern. Hingegen erklärte es die Beschuldigte schuldig des Missbrauchs von Ausweisen und Schildern durch Herstellen falscher Kontrollschilder und deren Verwendung und verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 18 Tagessätzen zu CHF 120.00, ausmachend CHF 2'160.00, sowie zur Bezahlung von zwei Dritteln